Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will für straffällig gewordene unmündige Kinder eine gesetzliche Grundlage für engmaschig betreute Wohngemeinschaften schaffen. Dort sollen sie für eine gewisse Zeit angehalten werden können. Ihr Ressort arbeite an einer entsprechenden Regelung, die sie möglichst im Herbst vorlegen wolle.
Die Ministerin lehnt zugleich eine Senkung des Strafmündigkeitsalters ab. „Kinder sind Kinder. Sie wissen nicht, was sie tun, und man muss sie davor bewahren“, sagte Sporrer. Mit ihrer Linie reiht sie sich in die aktuelle Debatte über den Umgang mit sehr jungen Straftätern ein, die in den vergangenen Monaten auch in der Innen- und Justizpolitik an Schärfe gewonnen hat.
Der Vorschlag zielt darauf ab, auf Fälle zu reagieren, in denen Kinder noch nicht strafmündig sind, aber durch wiederholte Delikte auffallen. Statt strafrechtlicher Sanktionen setzt Sporrer auf betreute Unterbringung mit enger Aufsicht. Details zu Dauer, Zuständigkeit und rechtlicher Ausgestaltung der geplanten Wohngemeinschaften sind noch offen.
In Österreich liegt die Strafmündigkeit derzeit bei 14 Jahren. Unter diesem Alter sind Kinder strafrechtlich nicht verantwortlich zu machen. Politisch wird dennoch immer wieder darüber diskutiert, wie mit stark auffälligen Kindern umzugehen ist, die Polizei, Jugendhilfe und Gerichte beschäftigen. Sporrer setzt dabei auf ein Modell zwischen Betreuung, Schutz und klarer Eingrenzung.









