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Sporrer nennt Abschaffung des Jugendgerichtshofs einen „großen Fehler“

Redaktionelle Szene zum Thema „Sporrer nennt Abschaffung des Jugendgerichtshofs einen „großen Fehler““

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hat die Auflösung des Wiener Jugendgerichtshofs im Jahr 2003 als „großen Fehler“ bezeichnet. Zugleich zeigte sie sich offen für die Idee eines „Jugendgerichtshof Plus“, wie sie von Generalprokuratorin Margit Wachberger angeregt worden war. Für eine rasche Umsetzung sieht Sporrer derzeit aber keine personellen und finanziellen Spielräume.

Der frühere Jugendgerichtshof in Wien sei ein Modell gewesen, das „ausgezeichnet funktioniert“ habe, sagte Sporrer. Dort seien Gericht und Haftanstalt an einem Standort zusammengefasst gewesen. Genau das fehle heute, wenn jugendliche Straftäter über mehrere Einrichtungen und Zuständigkeiten verteilt werden. Die Ministerin sprach sich deshalb grundsätzlich für eine Stärkung der spezialisierten Behandlung junger Delinquenter aus.

Ein „Jugendgerichtshof Plus“ könnte nach diesem Verständnis wieder stärker auf Jugendliche zugeschnittene Abläufe bündeln. Sporrer betonte aber, dass es für eine Umsetzung aktuell keine Ressourcen gebe. Stattdessen wolle sie den Schwerpunkt auf die Entlastung der Gefängnisse legen. Als Schritt in diese Richtung verwies sie auf die Justizanstalt Münnichplatz für jugendliche Häftlinge, mit der aus ihrer Sicht ein „Systemwechsel“ eingeleitet worden sei.

Die Debatte knüpft an die Frage an, wie Österreich mit minderjährigen Straftätern und jungen Erwachsenen im Strafvollzug umgeht. Der Jugendgerichtshof war 2003 unter dem damaligen Justizminister Dieter Böhmdorfer (FPÖ) aufgelöst worden. Sporrers öffentliche Kritik an dieser Entscheidung ist bemerkenswert, weil sie aus dem Justizressort selbst kommt und damit die Diskussion über die organisatorische Trennung von Jugend- und Erwachsenenstrafrecht neu belebt.

Wie weit die Überlegungen zu einem neuen Spezialgericht tatsächlich gehen, bleibt offen. Sporrer machte klar, dass sie die Richtung grundsätzlich unterstützt, die praktische Umsetzung aber derzeit an den verfügbaren Mitteln scheitert. Damit bleibt vorerst die Justizanstalt Münnichplatz der zentrale Baustein in der laufenden Neuordnung des Umgangs mit jugendlichen Häftlingen.

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