Seit 1. Juli 2026 müssen in Österreich Erstbesitzer von Hunden sowie bestimmter Papageien, Reptilien und Amphibien einen Sachkundenachweis vorlegen. Die neue Regelung soll künftige Halter besser auf die Bedürfnisse der Tiere vorbereiten und Fehlhaltungen vorbeugen.
Betroffen sind nach der Vorgabe nicht alle Tierhalter, sondern nur jene, die ein Tier zum ersten Mal übernehmen. Für Hunde gilt der verpflichtende Kurs ebenso wie für ausgewählte exotische Tiere. Damit greift erstmals eine bundesweit verbindliche Schulungspflicht für mehrere Tiergruppen.
Was der Sachkundenachweis umfasst
Der Nachweis soll grundlegendes Wissen über Haltung, Pflege, Ernährung und Verantwortung vermitteln. Bei Hunden geht es dabei um den sicheren Umgang im Alltag, um Erziehung und um die Anforderungen an eine tiergerechte Haltung. Bei Papageien, Reptilien und Amphibien stehen je nach Tierart besondere Bedürfnisse im Vordergrund, etwa Temperatur, Umgebung, Ernährung und Unterbringung.
Die Kurspflicht richtet sich an Ersthalter. Wer bereits Erfahrung mit dem jeweiligen Tier hat oder bestimmte Ausnahmen erfüllt, fällt nicht automatisch unter die neue Regel. Welche Fälle im Detail ausgenommen sind, hängt von der genauen gesetzlichen Ausgestaltung ab.
Mehr Verantwortung bei der Anschaffung
Mit der Regelung reagiert der Gesetzgeber auf die hohe Zahl an Tieren, die ohne ausreichendes Wissen angeschafft und später abgegeben oder schlecht gehalten werden. Gerade bei Hunden, aber auch bei exotischen Arten, führt mangelnde Vorbereitung immer wieder zu Problemen. Die verpflichtenden Kurse sollen verhindern, dass Tiere aus Unkenntnis leiden oder Halter ihre Verantwortung unterschätzen.
Für Tierärzte, Tierschutz und Behörden ist der Schritt auch deshalb relevant, weil er vor der Anschaffung ansetzt. Anders als reine Kontrollmaßnahmen greift der Sachkundenachweis bereits dann, wenn jemand ein Tier übernehmen will. Damit wird die Entscheidung für ein Haustier an eine formale Wissensprüfung geknüpft.
Für künftige Tierhalter bedeutet das: Wer ab Juli 2026 erstmals einen Hund oder ein betroffenen Exoten halten will, muss den vorgeschriebenen Kurs absolvieren. Erst danach ist die Haltung ohne weiteren Hürdenlauf möglich.









