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Neuer Gutachter bringt Wiener Hebammenprozess erneut auf den Prüfstand

Redaktionelle Szene zum Thema „Neuer Gutachter bringt Wiener Hebammenprozess erneut auf den Prüfstand“

Das Verfahren gegen eine Wiener Hebamme, die im Februar 2025 wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt worden war, wird neu aufgerollt. Das Landesgericht Wien hat ein neues Gutachten in Auftrag gegeben. Damit soll der Fall nach der Aufhebung des bisherigen Urteils erneut beurteilt werden.

Der Prozess hatte sich um den Vorwurf gedreht, dass im Zusammenhang mit einer Geburt ein Mensch zu Tode gekommen sein soll und die Hebamme dafür strafrechtlich verantwortlich sei. Im Vorverfahren war die Angeklagte bereits schuldig gesprochen worden. Mit dem neuen Gutachten steht nun eine zentrale fachliche Grundlage wieder zur Diskussion.

Gutachten spielen in solchen Verfahren eine Schlüsselrolle, weil sie medizinische Abläufe, mögliche Sorgfaltspflichten und den Kausalzusammenhang zwischen Handeln und tödlichem Ausgang bewerten. Gerade in Fällen mit geburtshilflichem Hintergrund ist die rechtliche Einordnung oft eng mit medizinischen Detailfragen verknüpft.

Mit der Neubestellung eines Sachverständigen zieht das Landesgericht den Fall damit erneut auf eine fachliche Ebene. Das Verfahren dürfte sich dadurch weiter verlängern. Für die Beteiligten bedeutet das, dass es vorerst keine endgültige strafrechtliche Klärung gibt.

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