Im Untreue-Prozess gegen Heinz-Christian Strache am Wiener Landesgericht für Strafsachen ist auch am dritten Verhandlungstag kein Zeuge aufgetaucht, der die umstrittenen Beschlüsse zur parteifinanzierten Lebensversicherung bestätigt hätte. Im Zentrum steht die Frage, ob die Wiener FPÖ entschieden hat, dass die Versicherungssumme im Erlebensfall an den früheren Parteichef und Vizekanzler persönlich fließen sollte.
Mehrere geladene Zeugen erklärten nach Angaben aus dem Verfahren, sich an entsprechende Beschlüsse nicht erinnern zu können oder darüber nichts zu wissen. Damit bleibt ein wesentlicher Punkt der Anklage vorerst unbelegt. Strache selbst muss sich in der Causa wegen des Verdachts der Untreue verantworten.
Die Verhandlung am Dienstag war bereits der dritte Prozesstag in der Sache rund um die sogenannte Lebensversicherung. Im Saal waren auch die Bauarbeiten im Hintergrund zu hören, die den Ablauf des Verfahrens jedoch nicht mehr überlagerten. Inhaltlich drehte sich die Befragung vor allem um die internen Abläufe und die Frage, wer über die Verwendung der Versicherung und mögliche Begünstigungen entschieden haben könnte.
Für zusätzlichen Verfahrensstoff sorgte der FPÖ-Anwalt Rainer Fichtenbauer, der von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch machte. Damit entzog er sich der Aussage zu Punkten, die ihn im Zusammenhang mit der Causa selbst betreffen könnten. Der Prozess läuft damit weiter ohne eine klare Bestätigung jener Beschlüsse, auf die sich die Anklage stützt.
Die Affäre hat politische Sprengkraft, weil sie die finanzielle Gebarung im Umfeld der Wiener FPÖ und die Rolle des früheren Parteichefs betrifft. Strache war nicht nur FPÖ-Obmann, sondern auch Vizekanzler; das Verfahren reiht sich in eine Serie juristischer Auseinandersetzungen um seine politische Vergangenheit ein.









