Die österreichische Datenschutzbehörde hat den Einsatz von Gesichtserkennung bei einer Klimademo in Wien im März 2023 als rechtswidrig beurteilt. Betroffen war ein Demonstrant, der angehalten, fotografiert und mit einer Datenbank abgeglichen wurde. Das Innenministerium will gegen die Entscheidung berufen.
Ausgangspunkt war eine Protestaktion rund um die Demonstration gegen die Gaskonferenz vom 27. bis 29. März 2023 in Wien. In diesem Zusammenhang wurden rund 140 Personen festgenommen. Nach Angaben aus dem Verfahren wurde ein Teilnehmer von der Polizei angehalten und biometrisch überprüft, indem sein Foto mit einer Datenbank abgeglichen wurde.
Die Datenschutzbehörde gab nun einer Beschwerde statt. Damit stellte sie klar, dass der konkrete Einsatz von Gesichtserkennung in diesem Fall nicht zulässig war. Für die Exekutive ist die Entscheidung heikel, weil sie den Umgang mit biometrischen Daten bei polizeilichen Einsätzen berührt und den rechtlichen Rahmen für Kontrollen bei Demonstrationen schärfer in den Blick rückt.
Das Innenministerium will gegen den Bescheid vorgehen. Damit dürfte die Frage, unter welchen Voraussetzungen Polizei bei Versammlungen auf Gesichtserkennung zurückgreifen darf, noch nicht endgültig geklärt sein. Der Fall hat über den konkreten Einsatz hinaus Bedeutung, weil biometrische Verfahren im öffentlichen Raum seit Jahren rechtlich umstritten sind und von Datenschützern besonders streng beurteilt werden.









