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Gericht weist Klage zu Gastpatienten-Streit zwischen Wien und Niederösterreich ab

Redaktionelle Szene zum Thema „Gericht weist Klage zu Gastpatienten-Streit zwischen Wien und Niederösterreich ab“

Das Wiener Handelsgericht hat die vom Land Niederösterreich unterstützte Klage im Streit um Gastpatienten abgewiesen. Anlass war der Fall eines Niederösterreichers, dem ein Operationstermin in Wien verwehrt worden war. Die Entscheidung betrifft einen Konflikt zwischen Wien und Niederösterreich, der sich bereits seit Monaten zieht.

Der Richter sah in dem Schadenersatzprozess die für eine Haftung erforderliche Rechtswidrigkeit und das Verschulden der beklagten Partei nicht als gegeben an. Damit blieb das Land Niederösterreich mit seiner Klage gegen das zum Wien gehörende Krankenhaus Speising erfolglos.

Im Kern geht es in dem Verfahren um die Frage, unter welchen Bedingungen Patientinnen und Patienten aus einem Bundesland in einem anderen behandelt werden und welche Verpflichtungen daraus für die beteiligten Einrichtungen entstehen. Der Streit um sogenannte Gastpatienten hatte sich zuletzt zu einem politischen und rechtlichen Konflikt zwischen den beiden Ländern entwickelt.

Mit dem Urteil ist der konkrete Schadenersatzanspruch in dieser Sache vorerst vom Tisch. Ob und in welcher Form der Streit um die Behandlung von Gastpatienten weitergeführt wird, bleibt damit offen.

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