Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts legt nach Angaben aus dem Fall eines algerischen Straftäters Schwächen in der österreichischen Abschiebepraxis offen. Der Mann war im April 2024 erstmals in Österreich straffällig geworden, die Umsetzung seiner Abschiebung zog sich seither jedoch hin.
Die Bundesregierung verspricht eine konsequente Abschiebung von Straftätern. Der nun bekanntgewordene Verlauf zeigt aber, wie schleppend solche Verfahren in der Praxis ablaufen können. Im konkreten Fall wurde der Betroffene fünfmal enthaftet, bevor es zu einer tatsächlichen Abschiebung kommen konnte.
Besonders heikel ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts der Widerspruch zwischen politischem Anspruch und behördlicher Realität. Während öffentlich auf rasche und rigorose Rückführungen verwiesen wird, dokumentiert der Fall aus Algerien eine Kette von Verzögerungen und verfahrensrechtlichen Hürden.
Ob der Mann am Donnerstag tatsächlich ins Flugzeug steigen wird, war Teil der Frage, die sich aus dem Verfahrensstand ergab. Das Urteil macht jedenfalls deutlich, dass selbst bei Straftätern zwischen Ankündigung und Vollzug einer Abschiebung oft erhebliche Zeit vergeht.
Der Fall reiht sich in die Debatte über den Umgang mit ausländischen Straftätern in Österreich ein. Er dürfte die Diskussion über die Effektivität der Behörden und die Durchsetzbarkeit von Abschiebungen weiter anheizen.









