Der Freispruch für den ehemaligen Außenamts-Generalsekretär Johannes Peterlik ist rechtskräftig. Der Spitzenbeamte war verdächtigt worden, geheime Dokumente im Zusammenhang mit dem russischen Nervengift Nowitschok weitergegeben zu haben. Das Oberlandesgericht Wien hat die Entscheidung damit bestätigt.
Peterlik war unter der damaligen Außenministerin Karin Kneissl Generalsekretär im Außenministerium. Gegen ihn war im Zuge der Ermittlungen rund um eine der größten Spionageaffären der jüngeren österreichischen Geschichte Anklage erhoben worden. Im Kern ging es um den Vorwurf, vertrauliche Unterlagen über Nowitschok aus dem Außenministerium nach außen getragen zu haben.
Das Verfahren gegen Peterlik war Teil eines weit verzweigten Komplexes, der auch den früheren Wirecard-Manager Jan Marsalek und mutmaßliche Kontakte ins russische Umfeld umfasst. Ermittler hatten den Verdacht, dass staatliche Informationen gezielt abgeschöpft und für politische wie operative Zwecke genutzt worden sein könnten. Peterlik selbst bestritt die Vorwürfe.
Mit der rechtskräftigen Entscheidung ist dieser Strang des Verfahrens vorerst abgeschlossen. Für die österreichische Justiz bleibt der Fall dennoch von hoher Brisanz, weil er Fragen nach der Sicherheit sensibler Informationen in Regierungsstellen und nach möglichen Verbindungen zwischen österreichischen und ausländischen Akteuren aufwirft.
Die Affäre hatte über Monate für Aufmerksamkeit gesorgt und reicht in mehrere politische Ebenen hinein. Sie betrifft das Außenministerium, frühere Regierungsverantwortliche und einen Komplex, der in Österreich auch wegen möglicher Spionagetätigkeit im Umfeld Russlands weiter aufgearbeitet wird.









