Extrig.at

Die unabhängige Onlinezeitung für Österreich

Behörde stellt klar: Stradener Bisons bleiben nur mit Ohrmarken verwertbar

Redaktionelle Szene zum Thema „Behörde stellt klar: Stradener Bisons bleiben nur mit Ohrmarken verwertbar“

Die Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark hat klargestellt, dass die Verwertung von Bisons aus einem Betrieb in Straden weiterhin nur mit Ohrmarken zulässig ist. Eine Ausnahme gelte ausschließlich für jene Tiere, die von einem Reduktionsbescheid betroffen sind.

Ausgangspunkt der Klarstellung ist die Aussage eines Bisonzüchters aus Straden, er habe eine Ausnahme für die Verwertung seiner Tiere ohne Ohrmarken erhalten. Diese Darstellung sei zu weit gefasst, stellte die Behörde nun klar.

Nach Angaben der Bezirkshauptmannschaft betrifft die Ausnahme nicht den gesamten Bestand, sondern nur die konkret im Reduktionsbescheid genannten Bisons. Für alle anderen Tiere bleibe die Verwertung an die vorgeschriebene Kennzeichnung mit Ohrmarken gebunden.

Damit ist aus Sicht der Behörde kein generelles Absehen von der Ohrmarkenpflicht verbunden. Die Verwertung der Stradener Bisons bleibt vielmehr an die bestehenden Vorgaben gekoppelt.

Diesen Artikel teilen