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Italien will Schuldfähigkeit Jugendlicher ab 14 grundsätzlich annehmen

Redaktionelle Szene zum Thema „Italien will Schuldfähigkeit Jugendlicher ab 14 grundsätzlich annehmen“

Die italienische Regierung hat ein Gesetz verabschiedet, das bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren künftig grundsätzlich von Schuldfähigkeit ausgeht. Damit soll der Umgang mit Jugendkriminalität verschärft werden. Bislang musste ein Gericht in jedem Fall gesondert prüfen, ob ein junger Täter im konkreten Einzelfall schuldfähig ist.

Mit der Neuregelung zieht Rom die Schwelle klarer, ab der Minderjährige strafrechtlich voll zur Verantwortung gezogen werden können. Der Schritt ist Teil einer härteren Linie im innenpolitischen Umgang mit Gewalt- und Eigentumsdelikten durch Jugendliche. Im Fokus steht dabei vor allem die Frage, wie früh der Staat bei schweren Taten eingreifen und Sanktionen verhängen soll.

Das Gesetz betrifft nach den vorliegenden Angaben die Altersgruppe der 14- bis 18-Jährigen. Für diese Gruppe soll die Schuldfähigkeit nicht mehr wie bisher im Einzelfall grundsätzlich in Frage stehen, sondern als Regel gelten. Damit verändert die Regierung die bisherige Prüfungslogik der Gerichte deutlich.

Jugendkriminalität ist in Italien seit Jahren ein politisch sensibles Thema. Vor allem bei wiederholten Delikten, Überfällen oder Gewalttaten wird regelmäßig eine strengere Gangart gefordert. Die Regierung setzt nun auf einen gesetzgeberischen Zugriff, der Verfahren vereinfachen und strafrechtliche Konsequenzen früher ermöglichen soll.

Der Beschluss passt in eine breitere Debatte in Europa, wie weit Jugendstrafrecht Schutz, Erziehung und Abschreckung verbinden soll. In Italien verschiebt sich das Gewicht nun stärker in Richtung Verantwortung und Sanktion. Für Gerichte bedeutet das voraussichtlich weniger Spielraum bei der Grundfrage, ob ein 14- bis 18-Jähriger überhaupt als schuldfähig gilt.

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