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Zustimmung per Like kann strafbar sein: Oberste Staatsanwälte stärken Urteil gegen Frau

Redaktionelle Szene zum Thema „Zustimmung per Like kann strafbar sein: Oberste Staatsanwälte stärken Urteil gegen Frau“

Ein Facebook-„Like“ unter dem Kommentar „Was für ein Arsch!“ in Richtung des nicht rechtskräftig verurteilten Ex-Spions Egisto Ott kann nach Ansicht der obersten Strafverfolger sehr wohl eine strafbare Zustimmung darstellen. Die Generalprokuratur hat nach einem Bericht die Verurteilung einer 47-jährigen Österreicherin als rechtmäßig beurteilt, die den Kommentar mit einem 👍 markiert hatte.

Ausgangspunkt des Falls war ein Beitrag, in dem Ott im Zusammenhang mit der Affäre um mutmaßliche Spionage und Verfolgung von Putin-Gegnern in Österreich thematisiert wurde. Unter dem Posting erschien der derbe Kommentar, der sich gegen Ott richtete. Die Frau setzte daraufhin ein Like. Dafür wurde sie erstinstanzlich verurteilt, und zwar wegen der Zustimmung zu einer ehrenrührigen Äußerung.

Die Causa hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung, weil sie die Frage aufwirft, wie weit die strafrechtliche Verantwortung für Reaktionen in sozialen Medien reicht. Ein Like gilt im Alltag oft als bloße Geste, kann rechtlich aber als Kundgabe von Zustimmung zu einer Schmähung oder Beleidigung verstanden werden. Genau diese Linie stützte die Generalprokuratur demnach nun ausdrücklich.

Egisto Ott ist in Österreich erstinstanzlich und nicht rechtskräftig als Spion verurteilt. Er steht seit Jahren im Zentrum von Verfahren und öffentlicher Debatte rund um mutmaßliche Geheimdiensttätigkeit und den Umgang mit Kritik an seiner Person. In diesem Umfeld wurde auch der Facebook-Post veröffentlicht, auf den die Frau reagierte.

Für Nutzerinnen und Nutzer sozialer Netzwerke ist das Urteil ein Hinweis darauf, dass auch knappe digitale Reaktionen juristische Folgen haben können. Nicht nur eigene Kommentare, sondern unter Umständen auch Zustimmungen zu fremden Aussagen können in Österreich strafrechtlich relevant werden, wenn sie als Unterstützung einer ehrverletzenden Aussage gewertet werden.

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