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Heino klagt in Innsbruck auf mindestens 30.000 Euro wegen AfD-Werbung

Redaktionelle Szene zum Thema „Heino klagt in Innsbruck auf mindestens 30.000 Euro wegen AfD-Werbung“

Der deutsche Sänger Heino hat beim Landesgericht Innsbruck eine Klage gegen die AfD eingereicht und fordert wegen einer Wahlwerbung mindestens 30.000 Euro. Nach Angaben seines Managers Helmut Werner sieht der 87-Jährige durch den verwendeten Bezug auf seine Person seine Persönlichkeitsrechte und Markenrechte verletzt. Hintergrund ist eine Social-Media-Post der AfD Uckermark.

Heino will nach eigenen Angaben nicht politisch vereinnahmt werden. Die Werbung mit seinem Namen und seinem Bild sei ohne seine Zustimmung erfolgt, heißt es aus seinem Umfeld. Mit der Klage macht der Volksmusiker immateriellen Schaden geltend.

Der Fall reiht sich in eine Serie von Auseinandersetzungen um die politische Vereinnahmung prominenter Künstler ein. Für Heino, der über Jahrzehnte als einer der bekanntesten deutschen Unterhaltungssänger galt und sich mehrfach zu seiner öffentlichen Rolle geäußert hat, hat der Streit auch eine klare kulturelle Dimension: Es geht um die Frage, wie weit Parteien mit dem Image von Prominenten in der Wahlwerbung gehen dürfen.

Die AfD Uckermark hatte mit einem Heino-Bezug für Aufmerksamkeit gesorgt. Heinos Seite sieht darin eine unzulässige Nutzung seiner Marken- und Persönlichkeitsrechte. Über den Ausgang des Verfahrens wird nun das Landesgericht Innsbruck entscheiden.

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