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Bund, Länder und Gemeinden planen neue Zuständigkeiten für Schulen und Kindergärten

Redaktionelle Szene zum Thema „Bund, Länder und Gemeinden planen neue Zuständigkeiten für Schulen und Kindergärten“

Bund, Länder und Gemeinden wollen die Organisation des Personals an Schulen und in Kindergärten neu ordnen. Bei den Bildungsdirektionen, die in der vergangenen Reformdebatte immer wieder unter Druck geraten waren, zeichnet sich damit keine Abschaffung, sondern eine Stärkung der bestehenden Strukturen ab.

Die Reformpartnerschaft setzt nach den vorliegenden Angaben auf eine Neuverteilung von Aufgaben zwischen den Gebietskörperschaften. Ziel ist es, die Zuständigkeiten im Bildungsbereich klarer zu fassen und die Verwaltung an den Schulen neu aufzustellen. Damit soll offenbar vor allem die Steuerung des Personals verbessert werden.

Bildungsdirektionen bleiben Teil der Struktur

Die Bildungsdirektionen, die als gemeinsame Einrichtungen von Bund und Ländern die Schulverwaltung koordinieren, stehen damit nicht vor dem Aus. Vielmehr soll ihre Rolle nach dem Willen der Reformpartner gefestigt werden. Der politische Fokus liegt auf einer besseren Abstimmung zwischen den Ebenen, nicht auf einer Auflösung der Behörden.

Parallel dazu ist im Bereich der Elementarpädagogik eine weitere Linie erkennbar: Im Kindergarten sollen einheitlichere Vorgaben gelten, zugleich ist von kleineren Gruppen die Rede. Das zielt auf mehr Verbindlichkeit bei Standards und auf bessere Rahmenbedingungen für die Betreuung.

Einheitliche Regeln für den Kindergarten

Mit den geplanten Vorgaben für Kindergärten reagieren Bund, Länder und Gemeinden auf den langjährigen Streit über Zuständigkeiten und Qualitätsstandards in der Elementarbildung. Kleinere Gruppen gelten in der Debatte seit Jahren als zentrales Mittel, um die Betreuungsqualität zu erhöhen und das Personal zu entlasten.

Die Reformpartnerschaft versucht damit, zwei politisch sensible Bereiche gleichzeitig anzugehen: die Verwaltungsstruktur an den Schulen und die Standards in den Kindergärten. Welche konkreten rechtlichen Schritte daraus folgen, wird nun in den Verhandlungen zwischen den drei Ebenen zu klären sein.

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