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FPÖ will Gerichtsmedizinern im Pilnacek-U-Ausschuss Obduktionsfotos vorlegen

Redaktionelle Szene zum Thema „FPÖ will Gerichtsmedizinern im Pilnacek-U-Ausschuss Obduktionsfotos vorlegen“

Im Untersuchungsausschuss zum Tod des früheren Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek will die FPÖ zwei Gerichtsmedizinern klassifizierte Obduktionsfotos zeigen lassen. Die beiden Experten waren in den Fall als Privatgutachter eingebunden, hatten nach den vorliegenden Angaben aber keine Akteneinsicht. Die Freiheitlichen wollen damit nach eigenen Angaben die medizinische Bewertung der Todesumstände auf eine breitere Grundlage stellen.

Der Vorstoß ist der jüngste Streitpunkt in einem Ausschuss, in dem die politischen Lager seit Wochen über die Aufarbeitung des Falls aneinandergeraten. Im Zentrum steht weiter die Frage, wie Pilnaceks Tod einzuordnen ist und welche Schlüsse aus den bisherigen Ermittlungsergebnissen gezogen werden können. Gerade die Einbindung von Sachverständigen ist dabei heikel: Während die einen auf eine möglichst vollständige Einsicht in die Unterlagen drängen, sehen andere den Schutz sensibler Ermittlungsdetails und die Verfahrensregeln des Ausschusses im Vordergrund.

Pilnacek war am 20. Oktober 2023 tot in der Nähe der Donau bei Rossatz in Niederösterreich aufgefunden worden. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten ging nach damaligem Stand von einem Unfall aus. Später wurden die Umstände seines Todes auch politisch aufgegriffen, unter anderem wegen der Frage, ob der langjährige Spitzenbeamte der Justiz in den Wochen vor seinem Tod unter besonderem Druck gestanden sein könnte. Der U-Ausschuss beschäftigt sich deshalb nicht nur mit den Ereignissen rund um den Tod selbst, sondern auch mit dem Umgang von Behörden und Politik mit dem Fall.

Die beiden Gerichtsmediziner sollen nach dem Willen der FPÖ nun jene Obduktionsfotos sehen, die bislang nur einem engeren Kreis zugänglich sind. Ob die Vorladung in dieser Form durchgeht, dürfte im Ausschuss erneut für Konflikt sorgen. Klar ist: Der Pilnacek-Fall bleibt eines der politisch sensibelsten Themen im Parlament, weil er strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und machtpolitische Fragen miteinander verbindet.

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