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Volksanwalt kritisiert lange Wartezeiten bei der Wiener Mindestsicherung

Redaktionelle Szene zum Thema „Volksanwalt kritisiert lange Wartezeiten bei der Wiener Mindestsicherung“

Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) hat die Verfahrensdauer der für die Wiener Mindestsicherung zuständigen MA 40 scharf kritisiert. In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ verwies er auf Fälle, in denen Betroffene monatelang auf eine Entscheidung warten müssen und dadurch in finanzielle Not geraten.

Achitz nannte als Beispiel eine 52-jährige Wienerin, die nach mehreren Erkrankungen arbeitslos wurde und zuletzt geringfügig gearbeitet hatte. Sie bezog zusätzlich zum Arbeitslosengeld Mindestsicherung zur Aufstockung. Als sie einen geringfügigen Job aufnahm, wurde ihre Leistung nicht bloß angepasst, sondern vollständig eingestellt. Nach Angaben des Volksanwalts bekam sie über Monate weder Geld noch einen Bescheid über die Einstellung.

Die Frau habe knapp vier Monate auf die erste Auszahlung warten müssen, sagte Achitz. Später sei die Mindestsicherung erneut seit mehr als vier Monaten überfällig gewesen. In der Zwischenzeit sei sie nur dank der Unterstützung ihrer Kinder über die Runden gekommen.

Achitz hält dieses Vorgehen für nicht rechtskonform. Ein monatelanger Zahlungsstopp widerspreche dem Zweck des Wiener Mindestsicherungsgesetzes, sagte er. Zugleich forderte er die MA 40 auf, innerhalb von drei Monaten zu entscheiden. Diese Frist solle möglichst nicht ausgeschöpft werden, weil es sich um Menschen in akuten Notsituationen handle.

Nach Angaben aus dem Bericht der Volksanwaltschaft an den Wiener Landtag habe es allein in den Jahren 2024 und 2025 mehr als 100 ähnliche Fälle gegeben. Häufig gehe es dabei um lange unbearbeitete Anträge auf Verlängerung oder um ausbleibende Bescheide. Für Betroffene könne das rasch Folgen bei Miete, Strom oder Mobilfunk haben.

Achitz räumte ein, dass die Behörde prüfen müsse, ob die Voraussetzungen für Sozialleistungen vorliegen. Wenn Betroffene aber von sich aus eine Einkommensänderung meldeten, könne die Leistung zunächst angepasst und später anhand von Unterlagen nachgeprüft werden, sagte er. Genau dieses Vorgehen fordert der Volksanwalt von der MA 40 ein.

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