Der Akt rund um den früheren ÖBAG-Chef und Kronzeugen Thomas Schmid ist nach einer neuen Anzeige erneut bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gelandet. Damit landet das Verfahren wieder dort, wo Korruptionsermittler die Causa bereits zuvor bearbeitet hatten.
Ausgangspunkt ist das juristische Hin und Her zwischen Linz und Wien. Nach der jüngsten Anzeige wurde der Akt abermals von der zuständigen Stelle in Oberösterreich an die WKStA weitergeleitet. In der Sache geht es weiter um Ermittlungen im Umfeld von Schmid, dessen Aussagen und Verfahren seit Jahren einen der zentralen Stränge in der österreichischen Korruptionsaufarbeitung bilden.
Schmid hatte im Rahmen mehrerer Verfahren eine Schlüsselrolle als Kronzeuge übernommen. Seine Aussagen lieferten Ermittlern umfangreiche Einblicke in politische und unternehmerische Verflechtungen, die in unterschiedlichen Causen aufgearbeitet werden. Dass der Akt nun wieder in Wien liegt, zeigt, dass die rechtliche Zuständigkeit neuerlich überprüft wurde und Korruptionsermittler sich erneut mit dem Vorgang befassen müssen.
Der Wiener Strafverteidiger Johannes Zink, der Schmid vertritt, drängt nach Angaben aus dem Umfeld des Verfahrens auf eine Entscheidung der Generalprokuratur. Diese soll klären, welche Behörde in dem Fall tatsächlich zuständig ist. Gerade in umfangreichen Korruptionsverfahren kommt es immer wieder vor, dass Akten zwischen den Behörden wandern, wenn unklar ist, ob ein Fall in den Bereich der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft oder der WKStA fällt.
Für Schmid ist die neuerliche Weiterleitung mehr als ein formaler Vorgang. Sie bedeutet, dass die Akte nicht abgeschlossen ist und die Ermittlungsbehörden sich abermals mit den Vorwürfen und ihrer Einordnung auseinandersetzen müssen. Für die WKStA ist die Causa damit wieder auf dem Tisch – in einem Umfeld, in dem zahlreiche politisch heikle Verfahren ohnehin schon für hohe Belastung sorgen.
Die nun erwartete Entscheidung der Generalprokuratur dürfte vor allem aus verfahrensrechtlicher Sicht Bedeutung haben. Sie könnte festlegen, ob der Akt endgültig in Wien verbleibt oder erneut an eine andere Staatsanwaltschaft zurückgeht. Für die weitere Bearbeitung der Causa ist das entscheidend.









