Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen ein Mitglied der rechtsextremen Hooligan-Gruppe „Unsterblich Wien“ Anklage wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz erhoben. Es handelt sich um die erste Anklage in einem Verfahrenskomplex, der sich gegen die Gruppierung richtet, gegen die die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) zuvor umfassend ermittelt hatte.
Der 41-jährige Angeklagte zählt nach Angaben der DSN zu den „engsten Vertrauten“ des verurteilten Neonazis Gottfried Küssel. Die Ermittler ordnen ihn laut den vorliegenden Informationen als „seit Jahren ideologisierten bzw. indoktrinierten Angehörigen der neonationalsozialistischen Szene“ ein.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war die öffentliche Selbstdarstellung von Anhängern der Gruppe. Diese traten wiederholt mit Lederkutten auf, auf denen stilisierte NS-Symbole zu sehen waren. Die DSN wurde damit auf eine Szene aufmerksam, die in Wien seit längerem im rechtsextremen Milieu verortet wird und sich auch nach außen demonstrativ präsentierte.
Die nun erhobene Anklage folgt laut den vorliegenden Angaben auf umfassende Ermittlungen und zahlreiche Hausdurchsuchungen. Der Fall ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil er zeigt, dass die Behörden im Umfeld der Gruppe nicht nur gegen Sympathisanten, sondern gegen mutmaßlich tief in der Szene verankerte Akteure vorgehen.
Das Verbotsgesetz stellt in Österreich die Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn unter Strafe. Verfahren dieser Art gelten als besonders heikel, weil sie an die Grundfesten der österreichischen Rechtsordnung und an die historische Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus rühren. Für die rechtsextreme Szene kann eine solche Anklage weitreichende Folgen haben, weil sie strafrechtliche und sicherheitspolizeiliche Ermittlungen aufeinanderzieht.









