Restaurant- und Hotelgäste in Italien können nicht darauf bestehen, kostenloses Leitungswasser zu bekommen. Der Gerichtshof hat entschieden, dass es im italienischen Recht keine Vorschrift gibt, die Betriebe verpflichtet, Wasser aus dem Hahn auszuschenken.
Damit ist klargestellt, dass Lokale und Hotels Leitungswasser nicht automatisch anbieten müssen. Für Reisende bedeutet das: Wer bei einem Aufenthalt in Italien Wasser zum Essen oder im Zimmer möchte, kann es zwar erfragen, hat aber keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Die Entscheidung betrifft vor allem die Gastronomie in Urlaubsregionen und Tourismuszentren, wo Wasser in Flaschen ohnehin oft zum Standardangebot gehört. Rechtlich erlaubt bleibt damit, dass Betriebe ihr Getränkeangebot selbst festlegen und Leitungswasser nur auf freiwilliger Basis ausgeben.
In vielen europäischen Ländern ist der Umgang mit Leitungswasser in Lokalen unterschiedlich geregelt. Während manche Staaten kostenlose Karaffen ausdrücklich fördern oder zumindest üblich machen, gibt es in Italien nach der nun bestätigten Rechtslage keine Verpflichtung dazu. Für Gäste ändert das vor allem eines: Wer auf Wasser aus dem Hahn Wert legt, sollte sich nicht darauf verlassen, dass es automatisch serviert wird.









