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Freispruch für Ex-Bundesheerarzt wegen Abrechnung im Heeresspital

Redaktionelle Szene zum Thema „Freispruch für Ex-Bundesheerarzt wegen Abrechnung im Heeresspital“

Ein ehemaliger Arzt des Bundesheeres ist am Dienstag am Landesgericht Wien freigesprochen worden. Der Mann war angeklagt, im Heeresspital in Wien-Floridsdorf zwischen Jänner und Mai 2024 für Operationen an neun Zivilisten 28.000 Euro verrechnet zu haben, obwohl die Eingriffe nach Ansicht der Anklage vollständig über Sozialversicherungen abgedeckt gewesen sein sollen.

Das Gericht folgte dieser Darstellung nicht. Der Einzelrichter kam nach dem dritten Verhandlungstag zum Schluss, dass kein kriminelles Handeln vorlag, sondern vor allem ein Kommunikationsversagen und ungeklärte Zuständigkeiten im Spitalbetrieb. Damit stellte er nicht die Abrechnung als solche ins Zentrum, sondern die Abläufe und die Rolle der Führung.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Anklägerin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil angekündigt. Damit geht das Verfahren in die nächste Instanz.

Der Fall hatte sich um die Frage gedreht, ob im Heeresspital Leistungen tatsächlich doppelt oder unzulässig verrechnet wurden. Nach der gerichtlichen Würdigung blieb davon aber kein strafrechtlich relevanter Vorwurf übrig. Der Richter machte stattdessen die Führung für das organisatorische Chaos verantwortlich, das die unklaren Abläufe ermöglicht haben soll.

Das Heeresspital in Wien-Floridsdorf steht damit erneut wegen interner Strukturen und Zuständigkeiten im Blick. Der nun ausgesprochene Freispruch beendet das Verfahren vorläufig nicht, sondern eröffnet mit der Berufung der WKStA den nächsten Schritt im Rechtsweg.

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