Eine Brasilianerin soll in Cividale bei Udine 100 Euro Strafe zahlen, weil sie unterhalb der Teufelsbrücke „oben ohne“ Sonne getankt haben soll. Gegen die Geldstrafe hat ihr Anwalt Einspruch eingelegt.
Der Vorfall ereignete sich nach den vorliegenden Angaben an einem öffentlich zugänglichen Ort unter der bekannten Brücke in der nordostitalienischen Stadt. Welche Behörde die Strafe verhängte, ist ebenso wenig näher ausgeführt wie die Frage, auf welche Bestimmung sich die Geldbuße im Detail stützt.
In Italien sorgen Fälle rund um Nacktheit oder freizügiges Baden immer wieder für Diskussionen, weil die Regelungen je nach Ort und Zuständigkeit unterschiedlich streng ausgelegt werden. Gerade an touristisch genutzten Plätzen kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen persönlicher Freiheit und lokaler Ordnungspolitik.
Im konkreten Fall dürfte nun der Einspruch des Anwalts klären, ob die Strafe Bestand hat. Für die Betroffene geht es um einen überschaubaren Betrag, für die örtlichen Behörden aber um die Frage, wie streng sie an dem beliebten Ausflugsort auftreten wollen.









