Ein Wiener Asia-Markt ruft das Gewürz „Sichuan Pepper Powder“ zurück. In dem Produkt seien 16 Wirkstoffe nachgewiesen worden, die EU-weit einem Anwendungsverbot unterliegen, teilte das Unternehmen mit. Betroffene Kundinnen und Kunden erhalten den Kaufpreis zurück.
Der Rückruf betrifft damit ein Lebensmittel, das als Gewürzzubereitung verkauft wurde. Welche Chargen im Umlauf sind, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. Ebenso bleibt offen, wie viele Packungen verkauft wurden.
Für Konsumentinnen und Konsumenten ist der Fall vor allem deshalb relevant, weil verbotene Pflanzenschutz- oder Wirkstoffreste in importierten Gewürzen immer wieder zu Rückrufen führen. Behörden und Handelsunternehmen warnen in solchen Fällen üblicherweise davor, das Produkt weiter zu verwenden.
Wer das betroffene „Sichuan Pepper Powder“ gekauft hat, sollte es nicht mehr verwenden und kann es dort zurückgeben, wo es erworben wurde. Der Kaufpreis wird erstattet.









