Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ermittelt nach der mutmaßlichen Weitergabe von Gutachten zu den wegen Asbestbelastung geschlossenen Steinbrüchen im Burgenland. Im Raum steht der Verdacht einer Verletzung von Geheimhaltungspflichten, wie eine Sprecherin der Behörde bestätigte. Gegen wen sich die Ermittlungen konkret richten, ist bislang nicht öffentlich bekannt.
Ausgangspunkt ist die Asbestbelastung, die an mehreren Orten im Burgenland festgestellt wurde und zur Sperre einzelner Steinbrüche führte. Die Betreiber hatten kritisiert, dass sie als direkt Betroffene Informationen erst aus den Medien erfahren hätten. Nun prüft die Staatsanwaltschaft, ob Gutachten unbefugt an NGOs weitergegeben worden sind.
Asbest gilt als krebserregend und ist in Österreich seit Jahren streng reguliert. Wird bei Untersuchungen ein entsprechender Fund dokumentiert, hat das nicht nur arbeits- und sicherheitsrechtliche Folgen, sondern kann auch den laufenden Betrieb von Betrieben und die Nutzung von Flächen unmittelbar beeinflussen. Im Fall der burgenländischen Steinbrüche geht es damit auch um die Frage, wer wann Zugang zu den behördlichen Unterlagen hatte.
Die Ermittlungen laufen gegen Unbekannt. Für die Betroffenen steht damit vorerst im Vordergrund, wie die vertraulichen Unterlagen den Weg nach außen gefunden haben und ob dabei tatsächlich eine rechtlich relevante Pflichtverletzung vorliegt. Die Sperren der betroffenen Steinbrüche bleiben vorerst Teil der Folgen des Asbestfundes.









