Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat das Ermittlungsverfahren gegen 14 Beschuldigte im Zusammenhang mit der Beschlagnahmung von Schützengewehren aus den Kompanien Pillersee, Waidring und Fieberbrunn eingestellt. Die Entscheidung erfolgte gemäß § 190 Strafprozessordnung, wie aus der Begründung der Behörde hervorgeht.
Damit endet ein Verfahren, das nach der Sicherstellung von Waffen im Umfeld mehrerer Schützenkompanien in Tirol geführt worden war. Die Ermittler hatten den Fall nach der Beschlagnahmung der Schützengewehre geprüft; nun kam die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Untersuchungen zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für eine weitere strafrechtliche Verfolgung nicht gegeben sind.
Nach Angaben aus der Begründung hält die Staatsanwaltschaft ausdrücklich fest, dass weder den angezeigten Schützenkompaniemitgliedern noch den weiteren Beschuldigten ein strafbares Verhalten nachgewiesen werden konnte. Die Einstellung betrifft sämtliche 14 Beschuldigte.
Die betroffenen Kompanien stammen aus dem Tiroler Bezirk Kitzbühel. Schützenvereine und ihre traditionellen Gewehre haben in Tirol einen hohen symbolischen Stellenwert; Eingriffe der Behörden in diesem Bereich werden deshalb in der Regel aufmerksam verfolgt. Mit der Einstellung ist das Ermittlungsverfahren nun abgeschlossen.









