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Betrunkener Angeklagter in Feldkirch zu Geldstrafe verurteilt

Redaktionelle Szene zum Thema „Betrunkener Angeklagter in Feldkirch zu Geldstrafe verurteilt“

Ein 48-jähriger Mann ist am Landesgericht Feldkirch nach einem betrunkenen Auftritt im Gerichtssaal zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte war erst per Polizeivorführung vor Gericht erschienen, gab einen Alkoholpegel von 1,2 Promille an und war wegen seines Dialekts kaum zu verstehen.

Dem Verfahren lag ein Vorwurf sexueller Belästigung zugrunde, außerdem soll der Mann im Gerichtssaal eine Beleidigung ausgesprochen haben. Nach Angaben aus dem Prozess versuchte er, sein Verhalten zu erklären, blieb damit aber ohne Erfolg. Die Verhandlung geriet zeitweise zur skurrilen Szene, der strafrechtliche Hintergrund war allerdings ernst.

Das Gericht verhängte letztlich eine Strafe. Welche konkrete Sanktion ausgesprochen wurde, ging aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. Klar ist aber: Der Mann musste sich nicht nur wegen des ursprünglichen Vorwurfs verantworten, sondern auch wegen seines Auftritts vor Gericht.

Fälle wie jener aus Feldkirch zeigen, wie rasch ein Strafverfahren durch das Verhalten eines Angeklagten zusätzlich belastet werden kann. Für den Ausgang bleibt dann nicht nur der Tatvorwurf entscheidend, sondern auch die Frage, ob jemand verhandlungsfähig erscheint und das Verfahren respektiert.

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