Der verurteilte Rechtsextremist Marla-Svenja Liebich ist in ein Männergefängnis verlegt worden. Damit wird die Haft nicht in der nach der Geschlechtsänderung formal erwartbaren weiblichen Abteilung vollzogen, sondern in einer Männeranstalt. Die Entscheidung dürfte die ohnehin umstrittene Causa weiter verschärfen.
Liebich war im Vorfeld durch die offizielle Änderung des Geschlechtseintrags von männlich auf weiblich aufgefallen. Kritiker werteten diesen Schritt als Provokation, weil Liebich in der rechtsextremen Szene verankert ist und die Namens- und Personenstandsänderung öffentlich für Debatten sorgte. Aus dem Umfeld der Fallbeobachtung wurde die Frage laut, ob die Änderung vor allem dazu dienen sollte, die Unterbringung in der Haft zu beeinflussen.
Liebich selbst erklärte, Angst zu haben, „in deutschem Männergefängnis umzukommen“. Die Verlegung zeigt, dass die Justiz bei der Unterbringung offenbar nicht allein auf den geänderten Personenstand abstellt, sondern auch auf Sicherheitsfragen und die konkrete Vollzugssituation.
Der Fall ist auch juristisch und politisch heikel. Er berührt die Frage, wie Behörden mit einer Geschlechtsänderung umgehen, wenn Zweifel an den Motiven bestehen und die betroffene Person zugleich wegen rechtsextremer Aktivitäten bekannt ist. Für die Strafvollzugsbehörden geht es damit nicht nur um Formalien, sondern auch um Schutz, Ordnung und die Durchsetzung des Vollzugs.
Die Affäre dürfte die Debatte über mögliche Lücken im deutschen Personenstandsrecht weiter anheizen. Der Fall wird über Deutschland hinaus beobachtet, weil er exemplarisch zeigt, wie sensibel die Schnittstelle zwischen Identitätsrecht, Strafvollzug und Missbrauchsverdacht ist.









