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Mordprozess gegen 14-Jährige in Wien beginnt

Redaktionelle Szene zum Thema „Mordprozess gegen 14-Jährige in Wien beginnt“

Am Wiener Straflandesgericht hat der Prozess gegen eine 14-Jährige begonnen, die im Sommer 2025 eine 64-jährige Pensionistin am Friedhof Baumgarten erstochen haben soll. Das Mädchen war zum Tatzeitpunkt laut Gutachten zurechnungsfähig; die Staatsanwaltschaft geht von vorsätzlichem Mord aus.

Nach Angaben aus dem Ermittlungsverfahren soll die Jugendliche mehrfach auf ihr Opfer eingestochen haben. Die Pensionistin starb noch am Tatort. Bei der Festnahme stellten Ermittler ein Taschenmesser als mutmaßliche Tatwaffe, blutbefleckte Kleidung und das Handy der Beschuldigten sicher. Auf dem Mobiltelefon soll sich auch ein Video der Tat befinden.

Die 14-Jährige legte bei ihrer Einvernahme vor dem Landeskriminalamt ein Geständnis ab. Laut den Akten dürfte sie das Opfer zufällig ausgewählt haben. Die Wienerin war davor nach Angaben der Kinder- und Jugendhilfe nicht polizeilich wegen Straftaten aufgefallen.

Im Zentrum des Verfahrens steht auch die Frage nach der strafrechtlichen und psychiatrischen Beurteilung der Jugendlichen. Eine von der Anklage beauftragte Sachverständige hatte ihr eine instabile Persönlichkeitsstörung bei gleichzeitigem Unrechtsbewusstsein attestiert und sie als schuldfähig eingestuft. Die Verteidigung hatte dagegen Einspruch erhoben, der zurückgewiesen wurde.

Unterbringung in forensischer Einrichtung beantragt

Die Beschuldigte ist derzeit vorläufig im forensisch-therapeutischen Zentrum der Justizanstalt Asten in Oberösterreich untergebracht. Zusätzlich beantragte die Anklage die Unterbringung nach § 21 Abs. 2 StGB. Bei Mord liegt die Strafdrohung für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren bei bis zu zehn Jahren Haft. Deshalb wird der Fall vor einem Schöffengericht verhandelt und nicht vor Geschworenen.

Nach den vorliegenden Angaben soll die Jugendliche vor der Tat zehn Tabletten eines verschreibungspflichtigen Beruhigungsmittels aus der Gruppe der Benzodiazepine eingenommen haben. Der Prozess dürfte damit sowohl die strafrechtliche als auch die psychiatrische Verantwortlichkeit der Beschuldigten klären müssen.

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