Die 24-jährige Vanessa Ligsa aus Österreich ist nach eigenen Angaben wegen einer schweren Erkrankung auf Hilfe angewiesen und kann einen herkömmlichen Handrollstuhl nicht nutzen. Weil die Österreichische Gesundheitskasse trotz zweier unabhängiger ärztlicher Verordnungen einen Elektrorollstuhl bisher nicht bewilligt habe, fühle sie sich „quasi daheim gefangen“.
Ligsa ist zweifache Mutter. Nach den vorliegenden Angaben ist sie für einen einfachen Rollstuhl körperlich zu schwach, ein elektrisches Modell würde ihr den Alltag außerhalb der Wohnung überhaupt erst ermöglichen. Die Familie hofft nun auf eine rasche Entscheidung der Krankenkasse.
Streit um die Bewilligung
Im Zentrum steht die Frage, ob die ÖGK die Kosten für einen Elektrorollstuhl übernimmt. Dass gleich zwei Ärztinnen oder Ärzte die Notwendigkeit unabhängig voneinander bescheinigt haben sollen, erhöht den Druck auf die Kasse. Für Betroffene ist ein solcher Rollstuhl nicht nur eine Erleichterung, sondern oft die Voraussetzung, um Arzttermine, Besorgungen oder Wege mit Kindern selbstständig bewältigen zu können.
Gerade bei jungen Patientinnen und Patienten mit Familie geht es dabei um mehr als reine Mobilität. Wer die Wohnung kaum verlassen kann, ist im Alltag rasch auf Angehörige angewiesen. Für Ligsa bedeutet das dem Vernehmen nach eine erhebliche Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit und damit auch ihrer Selbstständigkeit als Mutter.
ÖGK unter Druck bei Hilfsmitteln
Der Fall reiht sich in die wiederkehrende Debatte um die Bewilligung von Hilfsmitteln durch Sozialversicherungsträger ein. Dabei geht es häufig um die Abwägung zwischen medizinischer Notwendigkeit, Kostentragung und formalen Vorgaben. Für die Betroffenen können Verzögerungen oder Ablehnungen unmittelbare Folgen haben, weil Alltagswege dann nur mit Hilfe Dritter möglich bleiben.
Für Vanessa Ligsa bleibt vorerst die Hoffnung auf eine rasche Kehrtwende. Solange der Elektrorollstuhl nicht genehmigt ist, bleibt sie nach eigener Darstellung weitgehend an die Wohnung gebunden.









