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Sozialverbotspläne: Kinder- und Jugendschützer verlangen Begleitmaßnahmen

Redaktionelle Szene zum Thema „Sozialverbotspläne: Kinder- und Jugendschützer verlangen Begleitmaßnahmen“

Die Pläne der Bundesregierung für ein Social-Media-Verbot für Unter-14-Jährige stoßen in Salzburg auf gemischte Reaktionen. Während das Vorhaben grundsätzlich als Schutzmaßnahme für Kinder gesehen wird, verlangen Fachstellen zusätzliche Begleitmaßnahmen, damit ein Verbot nicht ins Leere läuft.

Die Medienkompetenzstelle saferinternet fordert nach Angaben aus Salzburg mehr als das bisher präsentierte Paket. Aus Sicht der Fachleute brauche es neben einem gesetzlichen Verbot vor allem mehr Unterstützung für Kinder, Eltern und Schulen im Umgang mit digitalen Plattformen. Ein bloßes Verbot reiche nicht aus, wenn Jugendliche weiterhin mit problematischen Inhalten, Druck durch soziale Netzwerke und problematischem Nutzungsverhalten konfrontiert seien.

Die Bundesregierung hatte ihr Vorhaben am Montag vorgestellt und den Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt. Demnach sollen Plattformen wie TikTok, Instagram, YouTube oder Snapchat für Kinder unter 14 Jahren künftig tabu sein. Ziel ist es, junge Menschen besser vor problematischen Inhalten und einer möglichen Suchtgefahr zu schützen.

In Salzburg wird das Vorhaben damit auch aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert. Die Reaktionen reichen von Zustimmung zum grundsätzlichen Schutzgedanken bis zu Vorbehalten gegenüber der praktischen Umsetzung. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie ein solches Verbot kontrolliert werden kann und welche Maßnahmen nötig sind, um Kinder tatsächlich zu erreichen.

saferinternet verweist dabei auf die Bedeutung von Medienkompetenz. Kinder und Jugendliche müssten früh lernen, Inhalte kritisch zu bewerten, Risiken zu erkennen und Plattformen bewusst zu nutzen. Auch Eltern und Lehrkräfte bräuchten dafür Unterstützung, damit Regeln nicht nur am Papier stehen, sondern im Alltag wirksam werden.

Der Gesetzesentwurf ist nun in Begutachtung. Bis zum weiteren parlamentarischen Verfahren dürfte die Debatte darüber anhalten, ob ein Verbot allein ausreicht oder ob Österreich parallel stärker in Aufklärung, Prävention und digitale Bildungsangebote investieren muss.

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